Bundestag ermöglicht freie WLANs ohne Störerhaftung

Der Bundestag hat heute eine Novelle des Telemediengesetzes beschlossen, mit der die „Störerhaftung“ für private, freie WLANs abgeschafft werden soll.

Bald mehr Wifi-Hotspots in Deutschland?
Bald mehr Wifi-Hotspots in Deutschland?
Die Änderung im Original kann man hier nachlesen – die Regierungsparteien feiern diesen Beschluss als großen Fortschritt in Sachen WLAN-Nutzung in Deutschland. Anders als bisher sollen Vergehen die über ein öffentlich zur Verfügung gestelltes WLAN begangen werden, nicht mehr dem Anschluss-Inhaber angelastet werden. Damit gilt das sogenannte „Provider-Privileg“ auch für private Nutzer.

Die Opposition sowie verschiedene Netzaktivisten sind skeptisch, ob die Änderung am Telemediengesetz den gewünschten Effekt hat: der bekundete Wille zur Vermeidung von Abmahnungen ist nicht im Gesetz selbst verankert, sondern nur in der dazu gehörenden Begründung. Diese ist für Richter jedoch – im Gegensatz zum eigentlichen Gesetz – nicht bindend.

Die Befürchtung ist nun, das zumindest für eine Zeit nach wie vor Abmahnungen an den Anschluss-Inhaber verschickt werden, auch wenn dieser im weiteren Verlauf nicht haftbar gemacht werden kann. CDU-Politiker Thomas Jarzombek gegenüber Golem.de: „Es gibt keinen berechtigten Abmahnanspruch mehr. Ende.“

Ob jetzt wirklich der große Boom freier WLAN-Netze entsteht oder ob die Nutzer in Deutschland nach Jahren der Abmahnungen noch zu skeptisch sind, wir die Zeit zeigen. Auf jeden Fall ist es wichtig, für ein offenes WLAN-Netzwerk einen Router zu verwenden, der ein eigenes Gästewlan unter eigener eigenen SSID erstellen kann, damit die Besucher nicht auf das eigene Netzwerk zugreifen können.

Ich für meinen Teil werde erst einmal darauf verzichten, ein öffentliches WLAN zu erstellen – obwohl die Anwendungszwecke einer kombinierten WLAN-Internet-Verbindung mit allen Nachbarn hier eine wirklich spannende Bandbreite realisieren könnte. Zumindest Load-Balancing über die verschiedenen WLAN-Netze wäre eine spannende Anwendungsmöglichkeit.

2 Kommentare

  1. Hallo Falk,
    ich sehe der Sache auch skeptisch entgegen. Über meinen privaten Internetanschluss stelle ich nicht mal ein Gäste-WLAN zur Verfügung, weil ich eigentlich davon ausgehen muss, wenn jemand diesen Zugang nutzt und etwas illegales veranstaltet, dann immer noch meine IP gespeichert wird und ich damit erst mal unter die „Tatverdächtigen“ falle. Oder liege ich da falsch?

    Schön ist es natürlich für die Restaurants und Cafés die Gäste damit locken können freie WLAN zu nutzen und letztendlich die Innenstadt sich vernetzen könnte. Aber wenn ein freie Wlan ohne Verschlüsselung offen ist, möchte ich ehrlich gesagt das auch nicht nutzen wollen. Da gibt es dann doch etliche Kiddies die meinen sie müssten Wlan Netzwerke abhören und Daten abgreifen.

    Also bei mir wird sich an der Vorgehensweise zur Nutzung des Internets unterwegs nichts ändern.
    Reicht wenn mein Mobilfunkbetreiber sehen kann was ich so alles absurfe. 🙂

    Gruß Erich

    1. Ja, das wird problematisch bleiben – würde jetzt auch nicht direkt mein WLAN öffnen.
      Bzgl. der Nutzung von offenen WLANs: ich verwende jetzt schon eine VPN-Verbindung nach Hause und surfe damit unterwegs in offenen WLANs genauso wie Zuhause. Setzt natürlich eine ausreichend schnelle Internetverbindung voraus.

      Bleibt aber dennoch spannend, wie sich das alles weiter entwickelt.

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