Wegfall des Routerzwangs vom Bundestag beschlossen

Lange hat es gedauert, aber heute wurde das Gesetz zur Abschaffung des Routerzwangs vom Bundestag ohne weitere Änderungen beschlossen!

Die beschlossene Fassung ist vom 08.10.2015. Damit ist der viel diskutierte „Netzabschlusspunkt“ nun passiv: der Endkunde hat die freie Wahl, welches Gerät er anschließt. Natürlich befürchten die Provider nun steigende Support-Anfragen – meiner Meinung nach jedoch weitgehend unbegründet, die meisten Nutzer werden weiterhin das vom Provider bereitgestellte Gerät verwenden und dafür eine Miete zahlen.

Einzig bleibt die Hoffnung, dass die angebotenen Geräte besser werden, weil sie gegen die Produkte auf dem freien Markt konkurrieren müssen. Die Provider, die bisher auf Zwangsrouter gesetzt haben (darunter auch die Kabel- und Glasfaser-Anbieter) kommen auf jeden Fall unter Zugzwang.

Auf jeden Fall haben die Provider noch über sechs Monate zeit – so lange soll die Übergangsfrist sein, um die technischen Hürden aus dem Weg zu räumen. Theoretisch hat der Bundesrat noch die Möglichkeit, das Gesetz zu verzögern und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Letztendlich kann der Bundesrat jedoch vom Bundestag überstimmt werden, sodass wenn überhaupt noch eine zeitliche Verzögerung eintreten kann. Irgendwann in 2016 wird der Routerzwang aber nicht nur per Gesetz, sondern auch in der Praxis fallen.

Dafür gibt es jetzt Probleme bei der Netzneutralität, welche de facto von der EU abgeschafft worden ist, auch wenn die Provider dies natürlich anders darstellen – hier wird es in Zukunft spannend, ob tatsächlich z.B. Start-Ups einen Teil ihrer Umsätze dafür aufwenden müssen, möglichst schnell beim Kunden ausgeliefert zu werden. Aber das ist ein anderes Thema.

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