Der Bundesrat hat die Möglichkeit, das Gesetz gegen Routerzwang zu verzögern, nicht genutzt und das Gesetz passieren lassen. Gerade Kabelnetzbetreiber sind besorgt über diese Entwicklung.
Dem entsprechenden Tagesordnungspunkt der 939. Sitzung des Bundesrates ist zu entnehmen, dass keine weiteren Einwände oder Schritte gegen das Gesetz beschlossen wurden. Theoretisch hätte der Bundesrat noch den Vermittlungsausschuss einberufen können, das Gesetz aber nur verzögern und nicht stoppen können.
Einziger offener Punkt ist nun, wann das Gesetz im Bundesgesetzblatt erscheint – ab diesem Zeitpunkt läuft die sechsmonatige Übergangsfrist, die vor allem von den Kabelnetz-Anbietern dafür genutzt werden muss, entsprechende technische Lösungen zu entwickeln um den dann neuen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Als wesentliche Neuerung wurde auch für die Kabelnetze ein passiver Netzabschlusspunkt definiert, sodass die Kabelbuchse der letzte Punkte ist, über den die Anbieter bestimmen können. Gerade die Kabelnetzanbieter Argumentieren, dass in dem Shared Medium Kabelnetz bereits ein einzelnes, falsch arbeitendes Endgerät dazu führen kann, dass im gesamten Cluster mit mehreren hundert Teilnehmern grundlegende Dienste wie Fernsehen oder Telefonie nicht mehr funktionieren.
Was an diesen Befürchtungen tatsächlich dran ist, wird die Zeit zeigen – schließlich müssen Endgeräte, damit sie zugelassen werden, auch im Kabelnetz genau wie im klassischen Telefon-Netz bestimmte Standards erfüllen. Zudem gibt es in anderen Shares-Medium-Netzen, wie z.B. dem Mobilfunk, keine Probleme mit Geräten unterschiedlichster Hersteller.
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