Störerhaftung: Offenes WLAN bleibt gefährlich (Update)

Eigentlich wollte die Bundesregierung das Betreiben eines offenen WLANs einfacher gestalten und die Störerhaftung abschaffen bzw. zumindest einschränken, um die WLAN-Abdeckung zu verbessern. Ein Gesetzesentwurf macht jedoch wenig Hoffnung.

So berichtet der Spiegel, dem das Dokument vorliegt, dass das Telemediengesetz dahingehend geändert werden soll, dass auch „Dienstanbieter, die Nutzern den Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk (W-Lan) zur Verfügung stellen“ von der Haftung für „fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln“ freigestellt werden. Bisher gilt dies nur für Internetprovider, die damit z.B. nicht für Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden haftbar gemacht werden können.


Dies klingt zunächst einmal sehr gut – ist jedoch im aktuellen Entwurf an Bedingungen geknüpft, die für Internetprovider sonst nicht gelten: so müssen die Betreiber des WLANs Missbrauch mittels „zumutbarer Maßnahmen“ verhindern, zudem soll verhindert werden, dass außenstehende Dritte unberechtigten Zugriff auf das WLAN bekommen. Gerade diese Idee führt ein freies WLAN, in das sich jeder ohne große Hürden einwählen kann, ad absurdum.

In der Praxis werden so wahrscheinlich weiterhin private, offene WLANs verhindert: zu groß ist der Aufwand für eine Nutzerverwaltung wie man sie aus Hotels kennt, zu groß ist das Risiko das Gerichte die „zumutbaren Maßnahmen“ anders auslegen und man eben doch dafür haftet, was andere über den eigenen WLAN-Anschluss machen. Zu mehr WLAN-Netzen, die man unterwegs einfach nutzen kann, wird dieser Ansatz auf jeden Fall nicht führen.

Bis das Gesetz umgesetzt ist bleibt eh nur: das eigene WLAN muss so sicher wie irgend möglich sein, Dritte sollten auf keinen Fall Zugriff bekommen – nur so ist man halbwegs auf der sicheren Seite und muss nicht ständig Angst vor Abmahnungen haben.

Update vom 12.03.2015: Gesetzesentwurf liegt vor

Der fertige Gesetzesentwurf liegt jetzt vor und entspricht dem, was dem Spiegel bereits vorlag: private Anbieter müssen den Namen ihrer WLAN-Nutzer erfassen – aber interessanterweise das Surfverhalten nicht protokollieren. Ebenso ist unklar, wie sichergestellt werden soll, dass richtige Daten eingegeben werden: gerade bei Freifunkern ist es ja nicht üblich, dass die Nutzer des WLANs dem Betreiber persönlich bekannt sind.

Die Freifunker sind dann auch die größten Kritiker des Gesetzesentwurf: in einer Stellungnahme kritisieren sie, dass Verschlüsselung die geplante Verbreitung frei nutzbarer WLAN-Netzwerke nicht verbessern wird. Außerdem wird der Entwurf dahingehend interpretiert, dass es nicht erwünscht sei das private Nutzer offene WLANs dauerhaft betreiben. Am ehesten deckt der Entwurf den Fall ab, dass man z.B. seinen Nachbarn oder Bekannten die zu Besuch sind für einen begrenzten Zeitraum Zugang zum eigenen WLAN gewährt. Eine anonyme Nutzung freier WLAN-Accesspoints wird nach wie vor nicht möglich sein – relativ nachvollziehbar, aber dennoch für viele schade.

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