Kabinett macht Weg zur Abschaffung des Routerzwangs frei

Für einen kurzen Moment sah es so aus, als würde der Bundesrat das Gesetz zur Abschaffung des Routerzwangs verzögern. Nun hat das Bundeskabinett in einer Sitzung am 07. Oktober den Weg für das Gesetz frei gemacht.

Das Kabinett hat die Bedenken der Länderkammer zurückgewiesen und sieht keinen weiteren Bedarf für Diskussionen über das Gesetz, welches auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung festgehalten ist.

Vor allem die „technologieneutrale Wahlfreiheit“ ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes – nicht nur DSL-Kunden kommen in den Genuss der freien Routerwahl, sondern auch Nutzer von Kabel- bzw. Glasfaseranschlüssen. Gerade die Kabelprovider haben in der Vergangenheit gerne die zur Verfügung gestellten Geräten beschnitten und z.B. WLAN nur gegen eine monatliche Gebühr freigeschaltet.

Der nächste Schritt im Gesetzgebungsverfahren ist die erste Lesung im Bundestag – nachdem die große Koalition eine deutliche Mehrheit hat, ist ein Scheitern des Entwurfs unwahrscheinlich. Ein Zeitplan steht damit leider immer noch nicht fest, es ist davon auszugehen das es eine zumindest 6-monatige Übergangszeit geben wird, in der sich die Provider überlegen können, wie sie es technisch umsetzen werden.

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