Gesetz gegen Routerzwang soll kommen

Für viele Internet-Nutzer aktuell wichtig: die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf gegen Routerzwang vorgelegt. Kernelement: die Definition eines passiven Netzabschlusspunktes.

Damit würde zuerst einmal festgelegt, dass kein „aktives“ Gerät – zum Beispiel eben ein Router – den Übergang zwischen Netz des Providers und dem Kunden darstellt. Für Telekom-Kunden ist das nicht so ungewohnt, hier gibt es meist eine TAE-Dose in der Wohnung, und auch nur bis da übernimmt die Verantwortung. Was der Kunde dann anschliesst ist ihm überlassen, jedenfalls bei der Telekom. Andere Provider schränken die Wahl eines Routers für den Kunden dagegen ein, z.B. indem sie die Zugangsdaten nicht zur Verfügung stellen.

Kabelnetzbetreiber würden mit den Gesetzesänderungen jedoch ein Problem bekommen – hier wird das Modem oder der Router meist direkt vom Anbieter konfiguriert, zudem gibt es aktuell noch kaum einen freien Markt für entsprechende Geräte. Sollte das Gesetz in der geplanten Form verabschiedet werden, wird sich aber wohl noch einiges ändern. Mehr Informationen zum Routerzwang, zur geplanten Abschaffung, findet ihr auf www.routerzwang.de.

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