Bundesrat äußert Bedenken zum Gesetz gegen Routerzwang

Bisher sah der Gesetzgebungsprozess recht „reibungslos“ aus – nun hat der Bundesrat das bereits vom Bundestag verabschiedete Gesetz erst einmal gestoppt.
Der Grund ist die Definition des Netzabschlusspunktes, gerade in Kabelnetzen. In einer Stellungnahme fordert der Bundesrat, die aktuellen Pläne noch einmal zu überprüfen.

Komplett stoppen kann der Bundesrat das Gesetz jedoch nicht, da es nicht zustimmungsbedürftig sei – welche Auswirkung die Stellungnahme des Bundesrates zum Routerzwang nun alles hat ist offen. Kritisch an dem ganzen Ablauf ist, dass der Bundesrat anscheinend auf Eingabe verschiedener „Branchenverbände“ argumentiert, die die vertraglich vereinbarten Datenübertragungsraten gefährdet sehen, wenn die Kunden zwar den Standards entsprechende, aber nicht vom Betreiber abgesegnete Geräte verwenden.

Betrachtet man die Kabelnetze z.B. in den USA, wo es keinen Routerzwang gibt, scheint diese Begründung jedoch fadenscheinig: alle Endgeräte werden von den Herstellern entsprechend Standards entwickelt, die von den Kabelnetzbetreibern mit beschlossen wurden. Andere Gebiete wie Mobilfunk zeigen zudem, dass es keinerlei Probleme verursacht, wenn verschiedenste Geräte verschiedener Hersteller auf einer Infrastruktur gemeinsam operieren.

Der nächste Schritt ist jetzt, dass das Gesetz nach dem Beschluss des Bundestages noch einmal in die Länderkammer kommt – hier besteht noch die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen um das Gesetz zu ändern. Letzten Endes kann der Bundesrat in diesem Fall aber vom Bundestag überstimmt werden; Nachdem der Fall des Routerzwangs Bestandteil des Koalitionsvertrags ist, ist davon auch auszugehen. Ab welchem Datum die Netzbetreiber – insbesondere auch die in den Kabelnetzen – dann gezwungen sein werden, andere Geräte zuzulassen, ist weiter offen.

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