Das Thema „Routerzwang“ wird uns noch eine Zeit beschäftigen: der Gesetzes-Entwurf muss jetzt noch alle Stationen, die im Gesetzgebungsprozess vorgesehen sind.
Aktuell ist der Gesetzesentwurf laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nach der Richtlinie 98/34/EG notifiziert. Die Stillhaltefrist läuft jetzt bis zum 8. Juli 2015.
Ebenfalls bereits abgelaufen ist die Frist, bis zu der Verbände und Unternehmen ihre Stellungnahmen zum aktuellen Gesetzesentwurf abgeben konnte. Was es an Rückmeldung bis zum 20. März 2015 gab ist ebenfalls auf der Webseite des Ministeriums zu lesen.
Bis das Gesetz tatsächlich in Kraft treten kann wird also noch etwas Zeit ins Land gehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Provider nicht einfach darauf setzen, dass sie das Gesetz in irgendeiner Form noch abwenden können; Stattdessen sollten sie darauf hinarbeiten, dass zum in Kraft treten es möglichst leicht für die Kunden ist, auf einen eigenen Router zu wechseln. Bisher ist vor allem die Telekom hier schon gut aufgestellt: für einen (V)DSL-Anschluss bekommt man ohne weiteres die kompletten Zugangsdaten und kann z.B. statt des Speedport-Routers eine Fritz!Box 7490 einsetzen.
Update vom 19.07.2015: Antwort vom BMWi
Auf Nachfrage meinerseits habe ich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Antwort zum aktuellen Stand bekommen:
Das europäische Notifizierungsverfahren ist nunmehr abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, den Gesetzentwurf im August dem Kabinett zur Beschlussfassung vorzulegen. Das parlamentarische Verfahren kann dann nach der Sommerpause beginnen.
Meine Gedanken dazu gibt es ebenfalls hier im Blog.
Der Beitrag Aktueller Stand zur freien Routerwahl ist zuerst auf routerzwang.de erschienen und wurde von fjeromin verfasst.