Gesetz gegen Routerzwang im Kabinett beschlossen!

Der Gesetzgebungsprozess zur Abschaffung des Routerzwangs ist zu einem positiven Ende gekommen: am Mittwoch wurde der Gesetzesentwurf vom Bundeskabinett beschlossen!

Dabei wurde der Gesetzesentwurf vom Februar 2015 zur Abstimmung gebracht – dies ist einer Mitteilung des zuständigen Bundesministerium zu entnehmen. Das wesentliche Element der Gesetzesänderung betrifft den „Netzabschlusspunkt“ – dieser soll in Zukunft passiv sein, was ein Gerät welches selbst Strom verbraucht (und aktiv ist) ausschließt.

Als nächstes muss die Änderung jetzt noch vom Bundestag beschlossen werden – dies soll noch in diesem Jahr passieren. Danach soll es laut dem Entwurf eine Übergangsfrist von 6 Monaten geben, danach wird eine Strafe von bis zu 10.000,- Euro fällig, wenn der Anbieter die nötigen Zugangsdaten nicht zur Verfügung gestellt werden.

Gerade für Kabelnetzbetreiber wird es jetzt kompliziert: bisher war das ganze Modell darauf ausgerichtet, dass der Router bzw. das Modem der Netzabschlusspunkt war. Nur so konnte Kabel Deutschland z.B. die WLAN-Funktion als gegen Aufpreis freischaltbares Extra anbieten.

Offen ist auch, wie es sich auf den Markt für Router auswirkt – Deutschland wird jetzt deutlich attraktiver für Hersteller von Routern, AVM dürfte davon sehr deutlich profitieren.

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