Gesetz gegen Routerzwang beschlossen

Nachdem bereits im Februar 2015 ein Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs vorlag, ist dieser nun beschlossen worden!

Am Mittwoch wurde der Gesetzesentwurf, welcher vor allem den Netzabschlusspunkt festlegt (dieser muss in Zukunft passiv sein), vom Kabinett um Kanzlerin Angela Merkel beschlossen. Als nächstes muss das Gesetz noch den Bundestag passieren, dies soll aber noch in diesem Jahr passieren.

Nach erfolgreichem Beschluss wird es eine Übergangszeit von sechs Monaten geben – danach wird eine Strafe von bis zu 10.000,- Euro fällig, wenn die Zugangsdaten nicht zur Verfügung gestellt werden.

Gerade für Kabelnetz-Provider wird es schwierig, die neuen Vorgaben zu erfüllen – schließlich hat man hier seit Jahren das Modem bzw. den Router als Netzabschlusspunkt definiert und keine Zugangsdaten an Endkunden rausgegeben. Bei den klassischen DSL-Providern sieht es anders aus, da ist es deutlich einfacher, besonders die Telekom sticht hier derzeit als positives Beispiel hervor: zwar sind die Preise hier höher als bei den Wettbewerbern, dafür bekommt man einfach die Zugangsdaten zugeschickt.

Mehr Informationen zur Entwicklung der Gesetzeslage gibt es auf www.routerzwang.de

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