Störerhaftung: Frage-/Antwortkatalog erschienen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Frage- und Antwortkatalog zum Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit veröffentlicht. Der zeigt: ein wirklicher Fortschritt bei der Störerhaftung ist nach wie vor nicht zu erwarten.

Golem.de geht mit dem Gesetzesentwurf und der jetzt erschienenen FAQ hart ins Gericht: einige im Gesetzesentwurf enthaltene Änderungen seien nur vorgeschoben und würden die Verbreitung freier WLAN-Netze verhindern. Die Freifunker sehen sich ebenfalls bestätigt, gerade die Frage wann genau ein WLAN-Hotspot „geschäftsmäßig“ betrieben wird – nach Interpretation der Freifunker kann auch eine Privatperson ein „geschäftsmäßiger“ WLAN-Betreiber sein, wenn man das WLAN dauerhaft zur Verfügung stellt.


Ebenfalls wurde bestätigt, dass dem privaten WLAN-Betreiber zwar die Namen der Nutzer bekannt sein müssen, dies aber nirgends in irgendeiner Form protokolliert werden muss – in sich ein Widerspruch, wahrscheinlich wird man plötzlich viele Freunde mit dem Namen „Max Mustermann“ haben. Das Ministerium gibt auch zu, dass der Schutz des Urheberrechts ein wichtiger Punkt sei: „Die vollständige Abschaffung der Störerhaftung hieße, dass jeder über das WLAN eines anderen ins Internet gehen, auf dessen Daten zugreifen und Urheberrechtsverletzungen oder Straftaten begehen könnte.“

Der Gesetzesentwurf ist in der aktuellen Form selbst in der Politik noch umstritten. So hat sich der sonst nicht für revolutionäre Aussagen bekannte bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU) twitterte seine Meinung zu dem Thema:

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Für freies #WLAN braucht es ein Ende der #Störerhaftung. Wir setzen uns in #Berlin dafür ein.

— Markus Söder (@Markus_Soeder) April 7, 2015

In welcher Form ein neues Gesetz zur Störerhaftung kommen wird, ist also noch offen – es bleibt zu hoffen, dass das Gesetz noch einmal deutlich überarbeitet wird und es auch in Deutschland leichter wird, ein freies WLAN anzubieten.

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