Das bereits verabschiedete Gesetz gegen den Routerzwang wird Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – damit endet die Übergangszeit von sechs Monaten am 01. August 2016
Spätestens zu diesem Datum müssen alle Prodiver, also sowohl DSL- als auch Kabelanbieter, die zur Internet-Einwahl benötigten Daten bereitstellen. Für beide Netzvarianten wird ein passiver Netzabschlusspunkt vorgeschrieben, es darf also kein extra Gerät vom Netzbetreiber vorgeschrieben werden. Gerade die Kabelnetzbetreiber wie Vodafone (vormals Kabel Deutschland) hatten gegen diese Änderung protestiert, da es angeblich Probleme mit der Qualität des Netzes geben würde.