Urteil gegen Drosselung der Telekom

Nachdem die Telekom bekannt gegeben hatte, ab 2016 DSL- und VDSL-Anschlüsse drosseln zu wollen (Telekom bringt Drosselung ins Festnetz) gab es nun ein Urteil, welches vom Landgericht Köln gefällt wurde und zumindest in den Call&Surf-Tarifen die Drosselung der Telekom verbietet. Geklagt hatten die Verbraucherschützer in NRW, die dafür sorgen wollen, dass „Kunden über die gesamte Laufzeit die Sicherheit haben, dass das versprochene Surftempo nicht reduziert wird„.

Die Entscheidung des Landgerichts Köln (Aktenzeichen 26 O 211/13) kann laut Golem.de noch angefochten werden – es ist davon auszugehen, dass die Telekom sich nicht so einfach von ihren Drossel-Plänen abzubringen sein wird.

Interessanterweise betrifft das Urteil nur eine Tarifgruppe eines Providers: andere, wie congstar oder o2, wollen ebenfalls Drosselungen bei DSL einführen – dabei werden sie jetzt sicherlich auf die genaue Formulierung achten. Auf jeden Fall interessant, dass Gerichte der Argumentation der Verbraucherschützer gefolgt sind und eine Drosselung von Internet-Anschlüssen nicht ohne weiteres Umzusetzen ist – vielleicht führt es ja doch noch zu einem Umdenken bei den Providern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.